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   VGH Bayern, 23.10.1997 - 22 B 97.565   

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https://dejure.org/1997,9777
VGH Bayern, 23.10.1997 - 22 B 97.565 (https://dejure.org/1997,9777)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.1997 - 22 B 97.565 (https://dejure.org/1997,9777)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 22 B 97.565 (https://dejure.org/1997,9777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Räucheranlage einer Metzgerei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1998, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 09.10.1995 - 1 M 5017/95

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Fischräucheranlage; Kapazitätsbegrenzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.1997 - 22 B 97.565
    Abgesehen von diesem speziellen Gesichtspunkt kann ganz Leistungsgrenze den in der bis 1985 gültigen 4. BImSchV verwendeten Begriff "handwerklicher Umfang" ersetzt hat (§ 2 Nr. 46 der 4. BImSchV vom 14.2.1975, Gefährdungspotential kennzeichnet und daß deshalb bauplanungsrechtlich in der Regel ein konkretes, die Gebietsprägung beeinträchtigendes Störpotential angenommen werden muß (BVerwG vom 24.9.1992, DVBl 1993, 111/113; NdsOVG vom 9.10.1995, GewArch 1996, 213 ).

    Dieses Regelungskonzept kann allerdings grundsätzlich nicht für solche Vorkehrungen zur Verminderung von Immissionen gelten, die der Verordnungsgeber bei der Bewertung des Störpotentials der Anlagen nach der 4. BImSchV bereits berücksichtigen konnte und die ihn gleichwohl nicht gehindert haben, die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit zu normieren (NdsOVG vom 9.10.1995, GewArch 1996, 213/214).

    Bei Räucheranlagen ist es zwar nicht ausgeschlossen, daß das anlagentypische Gefährdungspotential durch technische Vorkehrungen oder eine besondere Betriebsweise ausgeschaltet wird und durch eine derart atypische Betriebsweise die Gebietsverträglichkeit dauerhaft sichergestellt wird (NdsOVG vom 9.10.1995, GewArch 1996, 213/214).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.1997 - 22 B 97.565
    Die Nachbarschaft muß dies als schutzmindernden Umstand hinnehmen (vgl. BVerwG vom 18.5.1995, BayVBl 1996, 151/153).

    Der Betrieb einer Anlage (hier: Räucheranlage), für den eine baurechtliche Genehmigung erteilt worden ist, wird vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt, wenn er einen Umfang erreicht, der eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit begründet (BVerwG vom 18.5.1995, BayVBl 1996, 151/152).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.1997 - 22 B 97.565
    Eine derartige Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG vom 15.2.1990, DVBl 1990, 572/575), hat die Beklagte nicht getroffen.

    Abgesehen davon ist unter Berücksichtigung des zuvor Dargestellten nicht davon auszugehen, daß eine Zulassung des Vorhabens städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar wäre (vgl. BVerwG vom 15.2.1990, DVBl 1990, 572/575).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.1997 - 22 B 97.565
    Abgesehen von diesem speziellen Gesichtspunkt kann ganz Leistungsgrenze den in der bis 1985 gültigen 4. BImSchV verwendeten Begriff "handwerklicher Umfang" ersetzt hat (§ 2 Nr. 46 der 4. BImSchV vom 14.2.1975, Gefährdungspotential kennzeichnet und daß deshalb bauplanungsrechtlich in der Regel ein konkretes, die Gebietsprägung beeinträchtigendes Störpotential angenommen werden muß (BVerwG vom 24.9.1992, DVBl 1993, 111/113; NdsOVG vom 9.10.1995, GewArch 1996, 213 ).

    Es ist daher u.a. zu prüfen, ob der jeweilige Betrieb in der Weise atypisch ist, daß er nach seiner Art und Betriebsweise von vornherein keine Störungen befürchten läßt und damit seine Gebietsverträglichkeit dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (BVerwG vom 24.9.1992, DVBl 1993, 111/113).

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.1997 - 22 B 97.565
    Die Verdoppelung 12.12.1975, DVBl 1976, 214/216 f.).
  • VG Würzburg, 09.04.2020 - W 4 S 20.377

    Vermutung eines ungenehmigten Anlagenbetriebs

    Zur Bestimmung des tatsächlich möglichen Betriebsumfangs i.S. einer Kapazität ist nicht auf die abstrakt denkbare Leistungsfähigkeit der Anlage, sondern auch auf den konkreten Zuschnitt des Gesamtbetriebs abzustellen (vgl. BayVGH v. 23.10.1997 - 22 B 97.565 - juris).
  • VG Ansbach, 04.05.2016 - AN 11 K 15.00616

    (Teilweise) Betriebsstilllegung einer Anlage zum Lagern gefährlicher Abfälle

    Nicht relevant ist insofern die tatsächliche Nutzung im Sinne der tatsächlich genutzten Kapazität (VGH Mannheim v. 25.11.2014 - 10 S 1920/14 - Rn. 10 = BauR 2015, 471; BayVGH v. 23.10.1997 - 22 B 97.565 - Rn. 14 = BayVBl 1998, 113).
  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463

    Anordnung zur Stilllegung und Beseitigung einer Anlage zur Lagerung von

    Inwiefern die in dem vom Kläger angeführten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Oktober 1997 - 22 B 97.565 - BayVBl 1998, 113 erörterten Sach- und Rechtsfragen (das Urteil betraf die Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Räucheranlage für einen Metzgereibetrieb) vorliegend von Bedeutung sein sollen, wird aus den Darlegungen des Klägers nicht deutlich.
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